Gemeinsamer Aufruf:

Musikschuldrama geht weiter – Musikschule sichern für alle!

09.09.2024

2. Musikschul-Kundgebung vor dem Berliner Abgeordnetenhaus

am 16.9.24 von 12:30 Uhr - 13:45 Uhr

Bitte Instrumente mitbringen!  

Die Noten: https://www.landesmusikrat-berlin.de/musikpolitik/aktionsseite-musikschule/ 

Die Anmeldung bitte über das Formular:
https://www.survio.com/survey/d/Demo-Musikschulen

Nach dem Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts 2022 hatten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsverbände zum 1. Juli 2023 ihre Prüfkriterien entsprechend angepasst, somit sind Honorarverträge für regelmäßig beschäftigte Musikschullehrkräfte nicht mehr möglich. Deswegen haben bundesweit Musikschulen damit begonnen, auf 100 % Festanstellung trotz damit verbundener höherer Kosten umzustellen.

Das Land Berlin würde dies laut Aussage von Kultursenator Joe Chialo etwa 20 Mio. Euro kosten, bei einem derzeitigen Kulturhaushalt von einer Milliarde Euro.

Vor der Sommerpause wurde ein Stillhalte-Moratorium verhandelt: Bis zum 15. Oktober 2024 setzt die Deutsche Rentenversicherung-DRV Prüfverfahren aus, um u. a. dem Land Berlin die Möglichkeit zu geben, eine rechtssichere Lösung vorzulegen. 

Der nun am 4. September 2024 veröffentlichte Vorschlag einer schrittweisen Festanstellung bis 2027 bzw. 2028, beginnend in diesem Jahr mit 10 bis 15 %, ist KEINE rechtlich haltbare Variante. 

Viele Honorarkräfte haben Beauftragungen bis zum Ende des laufenden Schuljahres bekommen, z. T. jedoch versehen mit einer Klausel, die die Ergebnisse der weiteren Verhandlungen als Sonderkündigungsgrund festschreibt.

Die Künstlersozialkasse-KSK hat inzwischen auch reagiert: Ersten Lehrkräften wurde mitgeteilt, dass sie aufgrund der neuen Kriterien als abhängig beschäftigt gelten, auch wenn sie einen Honorarvertrag mit einer Musikschule haben. Das würde bedeuten, dass diese Lehrkräfte die Anteile der Sozialversicherungsbeiträge für Krankenversicherung usw. - die bislang die KSK übernommen hat - künftig selbst zahlen müssen.

Anderen Lehrkräften, deren Statusfeststellungsverfahren durch die DRV positiv beschieden wurde, die also als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eingestuft sind, haben die Kündigung ihres Rahmenvertrages erhalten.

Diese Entwicklungen bedrohen nicht nur die Arbeitsfähigkeit der Musikschulen, sondern auch das Vertrauen von ca. 1830 Lehrkräften, etwa 60.000 Schülerinnen und deren Eltern in den demokratischen Rechtsstaat. 

Lasst uns gemeinsam für eine sichere Zukunft unserer öffentlichen Berliner Musikschulen demonstrieren!

Landesmusikrat Berlin e.V. / ver.di Berlin-Brandenburg / Berliner Musikschulbündnis e.V. /Landeslehrervertretung der Berliner Musikschulen e.V. / Landesmusikakademie Berlin / Unisono /Landeselternvertretung der Berliner Musikschulen / Dekan der Fakultät Musik der UdK Berlin