ver.di-Tarifinfo
Die vorläufige Tarifeinigung zu Arbeitszeiten, Zuschlägen, Altersvorsorge in der Pensionskasse Rundfunk, Gagenerhöhungen, Schauspiel-Tarifvertrag und Nachwuchsfilm-Tarifvertrag werden von der Tarifkommission für Filmschaffende abgelehnt.
Die Tarifkommission erklärt das Scheitern der Tarifverhandlung.
Die Produktionsallianz reagiert mit erneuerter Verhandlungsbereitschaft.
In der achten Tarifverhandlungsrunde für die rund 25.000 Filmschaffenden sind am 16. Juli zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Schauspielgewerkschaft BFFS und der Produzentenallianz Eckpunkte für eine vorläufige Tarifeinigung verabredet worden. Über die Einigung hat die Tarifkommission von Filmschaffenden in ver.di am 16. September abschließend beraten und diese als unzureichend bewertet. Damit wird auch das Scheitern der Tarifverhandlungen beschlossen und wurde dem Tarifpartner Produktionsallianz mitgeteilt.
Die Produktionsallianz hat darauf mit einem Angebot zur Fortsetzung der Tarifverhandlungen reagiert. Der Termin für eine Wiederaufnahme der Verhandlung steht noch nicht fest, aber die Tarifkommission der Filmschaffenden in ver.di nimmt das Angebot zur weiteren Verhandlung an.
Für die ver.di-Tarifkommission wird es dann darum gehen, noch Verbesserungen an den bisher erreichten Eckpunkten der Tarifeinigung vom 16. Juli zu erreichen. Vorrangig stehen die Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung im Mittelpunkt. Der Einstieg in die Vier-Tage-Woche soll durch einen zusätzlichen bezahlten und arbeitsfreien Tag (“Arbeitszeitverkürzungstag“) erreicht werden. Das bisherige Tarifergebnis sah erst ab einer Produktionsdauer von 21 Drehtagen einen freien Arbeitstag vor, der in der Phase vom zweiten bis 15. Drehtag in bezahlter Freizeit abzugelten wäre. Für Kolleg*innen mit weniger als 21 Drehtagen Beschäftigung aber mindestens fünf Arbeitstagen sollte der Anspruch zeitanteilig im Zeitkonto gutgeschrieben werden. Die Tarifkommission fordert stattdessen, dass auch für kürzere Produktionen von 19 Drehtagen bereits der Anspruch auf einen freien Tag entsteht und für alle Arbeitstage auch bei weniger als 19 Drehtagen eine anteilige Gutschrift im Zeitkonto erfolgt. Die Tarifkommission hofft auf konstruktive Verhandlungsbereitschaft der Produktionsallianz.
Festhalten will die Tarifkommission dagegen an allen erreichten weiteren Tarifergebnissen.
Mit dem von der Tarifkommission am 17. September erklärten Scheitern der bisherigen Verhandlungen gelten dann auch die bisherigen Mindestregeln aus dem TV FFS nicht mehr. Die künftig abzuschließenden Arbeitsverträge werden dann aufgrund gesetzlicher Mindestbestimmungen vereinbart. Ver.di-Mitglieder können sich dazu bei den ver.di-Gewerkschaftssekretär*innen rechtlich beraten lassen: filmunion.verdi.de/ueber-uns/kontakt