Tarifabschluss für Filmproduktionen

14.10.2024

ver.di-Pressemitteilung

Neuer Tarifvertrag für Filmschaffende mit Arbeitszeitkürzungen, branchenweiter Altersvorsorge und Gagenerhöhungen – erste Regelungen zum Einsatz von KI

Nach einem Jahr Tarifverhandlungen konnte am 12. Oktober 2024 in Berlin ein Tarifabschluss zwischen der der Produktionsallianz Film und Fernsehen und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zusammen mit der Schauspielgewerkschaft BFFS erzielt werden. Das Tarifpaket, dem die ver.di-Tarifkommission bereits zugestimmt hat, sieht Verbesserungen im Manteltarifvertrag mit Arbeitszeitverkürzungen, die Einigung auf einen ersten Tarifvertrag für die betriebliche Altersvorsorge in Filmproduktionen, einen erneuerten Tarifvertrag für sogenannte Nachwuchsfilme, Gagenerhöhungen für Teammitglieder und erhöhte Berufseinstiegsgagen für Schauspielerinnen und Schauspieler vor. Die Verhandlung zum ersten Tarifvertrag über den Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz werden noch fortgeführt, auch darauf wurde sich grundsätzlich geeinigt.

„Wir haben uns in der letzten Verhandlungsrunde auf erträglichere Arbeitszeiten in Filmproduktionen geeinigt. Die Begrenzung der Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden, Zuschläge für jede elfte und zwölfte Stunde am Drehtag sowie einen Anspruch auf Arbeitszeitausgleich durch einen vollen bezahlten freien Tag je 20 Drehtage – das alles ist der größte Fortschritt für Filmschaffende seit Jahrzehnten. Zusammen mit den finanziell wirksamen Vorteilen, durch eine branchenweite betriebliche Altersvorsorge mit vier Prozent Arbeitgeberzuschuss ab nächstem Jahr und zweimaliger Gagenerhöhungen um je 2,5 Prozent kann sich das Paket sehen lassen“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. „Arbeitszeitverkürzungen, mehr Freizeit, ein Gagenplus, eine Altersversorgung auch bei Streaming und Kinoproduktionen sowie Regelungen für KI-Einsatz setzen für Filmproduktionen historisch neue Maßstäbe und verbessern die Arbeit am Filmset.“

Die Tarifeinigung sieht zudem vor, die betriebliche Altersvorsorge auch durch einen gemeinsamen Antrag zur Allgemeinverbindlichkeit beim BMAS einzubringen. Die Arbeitszeit wird bei der täglichen Dauer uneingeschränkt auf maximal 12 Stunden begrenzt, mit neuen Zuschlägen für Überstunden über zehn Stunden; zudem werden Wochenarbeitszeiten über 50 Stunden mit 25 bzw. 50 Prozent zusätzlich vergütet. Zusammen mit der Einführung eines zusätzlichen bezahlten freien Tages je 20 Drehtage bzw. einem anteiligen Anspruch auf Zeitgutschriften im Zeitkonto schaffen diese Regelungen einen Ausgleich für lange Arbeitszeiten, im Normalfall durch eine Vier-Tage-Woche je Monat. Diese Neuregelungen treten ab Mai 2025 in Kraft. Vereinbart wurden zudem zwei Gagenerhöhungen um je 2,5 Prozent ab Mai 2025 und Januar 2026. Erhöht werden auch die Berufseinstiegsgagen für Schauspielerinnen und Schauspieler, und zwar auf 1050 Euro Tagesgage. Zusammen mit Verbesserungen zum E-Casting im Schauspieltarifvertrag wird dies parallel zum Gagentarifvertrag mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2026 festgelegt. Der Manteltarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende August 2027.

„Der Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen sowie den Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartnern, die in den Verhandlungsteams der Tarifparteien über ein Jahr lang mitgearbeitet haben, und vor allem den aktiv an Aktionen beteiligten Filmschaffenden. Nur so konnte dieser Tariferfolg miteinander erreicht werden“, sagte von Fintel abschließend.

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