Mit über 600 Teilnehmer*innen war die zweite Musikschulkundgebung am 16. September 2024 vor dem Berliner Abgeordnetenhaus gut aufgestellt.
Musikalisch wurde sie im Vergleich zur ersten am 24. Juni 2024 noch getoppt mit hervorragenden Grooves und eigens komponierten Liedtexten. Die Versprechen seitens der Vertreter*innen der Politik waren jedoch eine Wiederholung. Unterstützende Beiträge kamen von einer Studentin der UdK sowie von der Generalsekretärin des Deutschen Musikrates. Weitere Studierende waren solidarisch anwesend.
Es sprachen auch Vertreter*innen der betroffenen Lehrkräfte und Berlins Senator für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Joe Chialo, hat ein Statement abgegeben. Er kündigte ein zeitnahes Spitzentreffen mit den Bezirksbürgermeister*innen und zuständigen Bezirksstadträt*innen zum Thema Zukunft der Berliner Musikschulen an.
"Der am 4. September 2024 veröffentlichte Vorschlag einer schrittweisen Festanstellung bis 2027 beziehungsweise 2028, beginnend in diesem Jahr mit 10 bis 15 Prozent der Musikschullehrkräfte, ist keine rechtlich haltbare Variante und gefährdet das qualitative und quantitative Angebot an den bezirklichen Musikschulen", sagte Andreas Köhn, zuständiger ver.di-Gewerkschaftssekretär.
Hintergrund der Kundgebung war wieder die aktuelle Situation nach dem Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts 2022. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsverbände haben deshalb zum 1. Juli 2023 ihre Prüfkriterien entsprechend angepasst. Somit sind Honorarverträge für regelmäßig beschäftigte Musikschullehrkräfte nicht mehr möglich. Deswegen haben Musikschulen bundesweit damit begonnen, auf 100 Prozent Festanstellung umzustellen, trotz der damit verbundenen höheren Kosten. Dem Land Berlin würde dies laut Aussage von Kultursenator Joe Chialo etwa 20 Millionen Euro kosten, bei einem derzeitigen Kulturhaushalt von einer Milliarde Euro.
Vor der Sommerpause wurde ein Stillhalte-Moratorium verhandelt: Bis zum 15. Oktober 2024 setzt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Prüfverfahren aus, um dem Land Berlin die Möglichkeit zu geben, eine rechtssichere Lösung vorzulegen.
Die Künstlersozialkasse (KSK) hat inzwischen ersten Lehrkräften mitgeteilt, dass sie aufgrund der neuen Kriterien als abhängig Beschäftigte gelten.
Andere Lehrkräfte, deren Statusfeststellungsverfahren durch die DRV positiv beschieden wurde, also als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eingestuft sind, haben die Kündigung ihres Rahmenvertrages erhalten.
Dazu Andreas Köhn: "Diese Entwicklungen bedrohen nicht nur die Arbeitsfähigkeit der Musikschulen, sondern auch das Vertrauen von etwa 1.860 betroffenen Lehrkräften, rund 60.000 Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in den demokratischen Rechtsstaat."