ver.di-Pressemitteilung
Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat sich heute auf ihrer Sitzung in Leipzig zu einer Rundfunkreform in mehreren Staatsverträgen geeinigt. Zu einer Reform oder bedarfsgerechten Erhöhung des Rundfunkbeitrages konnte keine Einigung erzielt werden.
Dazu erklärt Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand: „Entgegen dem Rat der Fachkommission KEF, die keine kurz- und mittelfristigen Kostensenkungen aus den von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten formulierten Reformen am Programm und Organisationstruktur ausmachen konnte, verweigern die Bundesländer der ARD, dem ZDF und Deutschlandradio die nötige Erhöhung der Rundfunkbeiträge ab dem Jahreswechsel. Damit gerät der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter politisch motivierten Druck. Die Bundesländer provozieren mit der Kostenschraube eine Einschränkung der Programmvielfalt und der Zukunftschancen. Dagegen müssen sich die Rundfunkanstalten nun mit ihrem verfassungsmäßigen Recht wehren, der Gang zum Bundesverfassungsgericht ist damit vorzeichnet.“
„Guter Rundfunk, mit Vollangeboten in TV, Radio und Digitalangeboten und deren Weiterentwicklung für alle Bürgerinnen und Bürger braucht eine angemessene mit den Kostenentwicklungen steigende Finanzierung, darüber sind sich alle Expertinnen und Experten einig“, so Schmitz-Dethlefsen weiter. „Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich bewusst dagegen entschieden und damit das Rundfunkverfassungsrecht gebrochen. Das ist schlecht für die Mediennutzerinnen und Mediennutzer, für das duale Mediensystem, für die angestellten und vor allem für die freien Beschäftigten im Rundfunk.“
Schon mit Beginn der laufenden Periode des Rundfunkbeitrages gab es Uneinigkeit im Kreis der Bundesländer. Sachsen-Anhalt hatte die Ratifizierung eines Staatsvertrages aller Bundesländer verweigert. Im Juli 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht diese Weigerung des Kollektivs aller Bundesländer als unrechtmäßig beurteilt und dann die Erhöhung des Rundfunkbeitrages verfügt. Darauf werden sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nun erneut berufen müssen, da die Bundesländer ihrem verfassungsmäßigen Auftrag zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages auch mit Beginn der kommenden Beitragsperiode von Anfang Januar 2025 bis Ende 2028 nicht nachkommen.