Im Abschlussbericht der Enquete Kommission (EK 6/1) „Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels“ wird ein Kulturfördergesetz empfohlen: "Die EK 6/1 empfiehlt dem Landtag die Verabschiedung eines Kulturfördergesetzes, wie es bereits in Form des sächsischen Kulturraumfördergesetzes existiert. Ein solches Gesetz würde die Wertschätzung des Landes Brandenburg gegenüber seinen Künstlerinnen und Künstlern zum Ausdruck bringen und gleichzeitig der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Pflege der kulturellen Vielfalt Folge leisten. Es würde eine Reihe einzelner Gesetze, Richtlinien und Förderprogramme in sich vereinen.Gemäß der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Pflege der kulturellen Vielfalt gilt die Förderung zunächst dem Erbe im ländlichen Raum. Hinzu tritt die Förderung von aktuellen Ausdrucksformen im ländlichen Raum. Schließlich werden auch fremde Kulturen im eigenen Land vor Ort unterstützt."
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